Abmahnungen vermeiden – was Webseitenbetreiber wissen sollten

Symbolbild: Abmahnungen vermeiden

Das Internet bietet gerade für Geschäftstreibende ganz neue Möglichkeiten. Eine eigene Webpräsenz hilft dabei, bekannter zu werden und neue Kunden zu gewinnen. Allerdings ist das World Wide Web kein rechtsfreier Raum. Wer vorhat, eine eigene Webseite zu erstellen, sollte wissen, welche rechtlichen Regelungen gelten. Versäumnisse können zu Abmahnungen und empfindlichen Geldbußen führen. Erfahren Sie hier, wie Sie Abmahnungen vermeiden.

Welche rechtlichen Aspekte sind beim Erstellen einer Webseite zu beachten?

Tatsächlich gibt es direkt mehrere Gründe, die zu einer Abmahnung führen können. Wichtige Stichworte sind hier ein fehlendes Impressum, ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Verletzungen des Marken- und Urheberrechts.

Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Webseite alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, können Sie diese vor der Veröffentlichung durch einen Anwalt prüfen lassen. Dafür müssen Sie zwar ein bisschen Geld in die Hand nehmen, können aber hoffentlich spätere Abmahnungen vermeiden.

Impressumspflicht für geschäftliche Webseiten

Wer eine private Webseite eröffnet, muss kein Impressum angeben. Sobald sie aber einem geschäftlichen Zweck dient, wird es zur Pflicht. Auch in der E-Mail im Geschäftsverkehr übrigens. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Der Name (entweder der Vor- und Nachname einer natürlichen Person oder der Name eines Unternehmens)
  • Die Rechtsform
  • Die Anschrift
  • E-Mail oder Telefonnummer
  • Umsatzsteuernummer

Nicht alle diese Angaben liegen jedem Geschäftstreibenden vor. Sie sind also nur anzugeben, wenn sie vorhanden sind. Sollte das Impressum fehlen, ist das ein Abmahngrund. Auch Postfächer werden nicht akzeptiert. Es muss sich um eine ladungsfähige Adresse handeln, damit Sie Abmahnungen vermeiden.

Abmahnungen vermeiden und Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Schutz der personenbezogenen Daten wird in der Europäischen Union sehr ernst genommen. Dementsprechend können Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Wie hoch das verhängte Bußgeld wird, hängt davon ab, wie schwer der Verstoß ist. Auch der Umsatz des Unternehmens spielt eine Rolle. So können bis zu 20 Millionen oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes fällig werden. Um solche Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt um eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite kümmern. Bedenken Sie außerdem, dass Sie auch auf andere Weise abgemahnt und gegen die DSGVO verstoßen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie personenbezogene Daten weitergeben oder verlieren. Bei einem vorsätzlichen Verstoß fallen die Strafen entsprechend höher aus.

Missachtung des Markenrechts

Geschützte Marken dürfen von Mitbewerbern nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Bevor Sie einen Domainnamen erstellen, sollten Sie dringend prüfen, ob dieser Name gegebenenfalls von einem anderen Unternehmen geschützt wurde. Auch wenn die Webseite bereits online ist und sie mit neuem Text befüllt wird, sollte stets darauf geachtet werden, dass fremde Markennamen dort nicht so verwendet werden, dass es als Markenrechtsverletzung ausgelegt werden könnte. Sonst droht Post vom Anwalt und Abmahnungen vermeiden funktioniert dann nicht mehr.

Das Urheberrecht einhalten

Texte, Videos und Bilder unterliegen in Deutschland dem Urheberrecht. Das hat in der Regel der Schöpfer inne. Er kann die Nutzungsrechte aber verkaufen. Wenn Sie nicht der Inhaber dieser Nutzungsrechte sind, dürfen Sie die Inhalte nicht auf Ihrer Webseite veröffentlichen, es sei denn, Sie holen sich bei dem tatsächlichen Besitzer die Erlaubnis dafür ein. Schreiben Sie Texte also besser selbst oder lassen Sie diese von einer professionellen Agentur erstellen. Ähnliches gilt für Fotos. Im Netz gibt es aber auch einige lizenzfreie Aufnahmen, die ausdrücklich verwendet werden dürfen. Bilder, die von KIs erstellt wurden, können übrigens in manchen Fällen auch dem Urheberrecht unterliegen. Das kommt immer darauf an, wie ähnlich sie bereits bestehenden Werken sehen.

Ist eine Abmahnung per E-Mail gültig?

Eine Abmahnung per E-Mail kann als gültig angesehen werden, wenn sie zugestellt wurde. Allerdings muss es sich dabei um ein geschäftlich genutztes E-Mail-Postfach handeln. Solche Abmahnungen sollten Sie also auf keinen Fall ignorieren. Sie sind gültig, da der Gesetzgeber keine besondere Form vorschreibt.

Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Auch wenn es beim Erstellen von Webseiten viele Stolpersteine gibt, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können, sind längst noch nicht alle Abmahnungen auch wirklich berechtigt. Deswegen sollten Sie beim Erhalt eines solchen Schreibens stets Vorsicht walten lassen:

  • Zahlen Sie nicht übereilt und gestehen Sie nichts ein, von dem Sie nicht sicher sind, ob Sie es wirklich begangen haben.
  • Lesen Sie die Abmahnung gründlich und prüfen Sie, ob genau dargestellt wird, was man Ihnen vorwirft. Wenn der Verstoß nicht konkretisiert ist, ist die Abmahnung in der Regel ungültig.
  • Holen Sie sich gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung und lassen Sie den Fachmann ebenfalls über die Abmahnung schauen.
  • Verfassen Sie eine Gegendarstellung oder lassen Sie diese direkt vom Anwalt verfassen. Er kann Sie auch im weiteren Verfahren unterstützen und Abmahnungen vermeiden helfen.

Es kann passieren, dass Sie eine sogenannte Fake-Abmahnung erhalten. Dabei handelt es sich oft um massenweise verschickte Schreiben, mit denen Betrüger versuchen, Geld zu machen. Sie drohen den Empfängern mit anwaltlichen Folgen und hoffen, dass diese aus Angst schnell zahlen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer einer solchen Aktion geworden sind, sollten Sie zunächst überprüfen, ob der angegebene Absender überhaupt existiert. Lesen Sie sich außerdem den Tatbestand genau durch. Kann er überhaupt auf Sie zutreffen? Ist er klar und deutlich formuliert oder eher allgemein gehalten? Holen Sie sich auch in diesem Fall Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt, er berät Sie auch dabei, wie Sie Abmahnungen vermeiden.

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