Barrierefreiheit im Web: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Auswirkungen auf Webseiten

Sinnbild für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Aufkommen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen Webseiten-Betreiber und Webentwickler in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Dieses Gesetz, das im Sommer 2025 in Kraft tritt, hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Websites gestaltet und entwickelt werden, grundlegend zu verändern. Doch abgesehen von den technischen Anpassungen stellt sich auch die Frage, welche rechtlichen Folgen dies für uns haben könnte.

Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen

Eine der brennendsten Fragen, die viele von uns beschäftigt, ist die Frage nach möglichen Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen. Die gute Nachricht ist, dass das BFSG keine unmittelbaren Abmahnungen vorsieht. Es wird jedoch erwartet, dass die Einhaltung der barrierefreien Standards überwacht wird, und Unternehmen und Organisationen, die gegen das Gesetz verstoßen, könnten zunächst aufgefordert werden, ihre Websites anzupassen. Bei wiederholten Verstößen könnten jedoch Bußgelder oder andere rechtliche Schritte drohen.

Bisher haben die Bürokratiemonster, wie etwa die DSGVO mit ihrem Cookie-Bannern, aus Brüssel vor allem Rechtsanwälten zu nennenswerten Mehreinnahmen verholfen. Ein Nutzen für die Anwender, die User blieb, wenn nicht auf der Strecke, so doch unkenntlich. Bezahlt haben das die Webseiten-Betreiber und Unternehmen. Am Ende daher wir alle, profitiert haben nur wenige.

Allerdings – und das ist sehr wichtig: Das BFSG gilt nicht für alle Webseiten und das ist gut so:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gelten dabei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Quelle: VERDURE Magazin

Das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Das BFSG wird im Sommer 2025 verbindlich – Stichtag: 28. Juni 2025 – was bedeutet, dass wir Webentwickler und Designer uns bereits jetzt darauf vorbereiten sollten. Mit seinem Inkrafttreten wird das Gesetz sicherstellen, dass öffentliche Stellen und Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten müssen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern. So weit, so gut.

Ich selber, mit meiner früheren Ausbildung zum Krankenpfleger, verstehe das sehr gut und habe meine Seite schon lange barrierefrei gemacht. Allerdings mit Klick auf einem Button an der Seite.

Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?

Das BFSG ist ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass digitale Angebote, insbesondere Websites, für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheit im digitalen Raum zu stärken und Diskriminierung zu verhindern.

Die Bedeutung dieses Gesetzes kann nicht genug betont werden. In einer Welt, die zunehmend digitalisiert wird, ist der Zugang zum Internet für viele Menschen unverzichtbar. Menschen mit Behinderungen haben jedoch oft Schwierigkeiten, Websites zu nutzen, wenn sie nicht barrierefrei gestaltet sind. Das BFSG soll diese Hürden abbauen und sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen von den Möglichkeiten des Internets profitieren können.

Was bedeutet das für Webentwickler und Designer?

Für uns Webentwickler und Designer bedeutet das BFSG, dass wir unsere Herangehensweise an die Gestaltung von Websites überdenken müssen. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Websites für alle zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Hier sind einige wichtige Punkte, die wir beachten sollten:

  1. Alternative Texte für Bilder: Menschen mit Sehbehinderungen können Bilder auf Websites nicht sehen, daher ist es wichtig, alternative Texte anzubieten, die beschreiben, worum es auf dem Bild geht. Das ermöglicht es ihnen, den Inhalt der Website besser zu verstehen, wenn sie einen Screenreader verwenden.
  2. Gute Kontraste: Menschen mit Sehbehinderungen benötigen oft einen hohen Kontrast, um den Text auf einer Website lesen zu können. Wir sollten sicherstellen, dass der Text gut lesbar ist, indem wir klare und deutliche Kontraste verwenden.
  3. Tastaturzugänglichkeit: Viele Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen nutzen Tastaturen anstelle von Mäusen, um Websites zu navigieren. Wir müssen sicherstellen, dass alle Interaktionen auf der Website auch mit der Tastatur durchgeführt werden können.
  4. Vermeidung von Blinkeffekten: Blinkende oder flackernde Inhalte können Anfälle bei Menschen mit Epilepsie auslösen. Wir sollten daher auf solche Effekte verzichten oder Optionen anbieten, um sie auszuschalten.
  5. Klare und verständliche Sprache: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen können Schwierigkeiten haben, komplexe oder unklare Sprache zu verstehen. Wir sollten daher sicherstellen, dass der Text auf unserer Website klar und verständlich ist.

Die ethische Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Abgesehen von den rechtlichen Anforderungen haben wir als Webentwickler und Designer auch eine ethische Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Internet für alle zugänglich ist. Indem wir barrierefreie Websites erstellen, tragen wir dazu bei, die digitale Kluft zu überbrücken und sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem barrierefreien Internet für alle. Während wir uns auf seine Umsetzung vorbereiten, ist es wichtig, sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte im Auge zu behalten. Indem wir unsere Websites barrierefrei gestalten, tragen wir dazu bei, das Internet zu einem Ort zu machen, der für alle zugänglich ist.

Siehe auch: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

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